Bauleitplanung

Vom Entwurf eines Bebauungsplanes bzw. Vorhaben- und Erschließungsplanes bis zum baureifen Land sind viele Arbeitschritte notwendig.


Durch gute Koordination der beteiligten Fachingenieure, Städteplaner, Tiefbauplaner, Erschließungsbauträger und öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann eine zeit- und kostenoptimierte Umsetzung erreicht werden.

Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur erstellt aus den Katasterunterlagen und eigener örtlicher Aufnahmen die kartentechnische Grundlage für den Städteplaner und setzt den Entwurf geometrisch eindeutig um. Hieraus lässt sich mit Hilfe graphischer Werkzeuge ein beschlussfähiger Bebauungsplan bzw. ein Vorhaben- und Erschließungsplan ableiten.
Der Tiefbauplaner bedient sich ebenfalls dieser Daten für die Planung der Ver- und Entsorgungsleitungen.

Für den Bau der Erschließungsanlagen wird der Plan durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in die Örtlichkeit übertragen. Gleichzeitig finden bereits Messungen für die Bildung der Baugrundstücke in der Örtlichkeit statt.

In den meisten Fällen ist es sinnvoll, das Setzen der Grenzsteine erst nach Abschluss des Straßenendausbaus vorzunehmen, da durch die Tiefbaumaßnahmen die Punkte wieder zerstört werden könnten. Dadurch wird in der Bauphase die vermessungstechnische Arbeit beschleunigt, wodurch die Grundbuchbildung so rechtzeitig abgeschlossen sein kann, dass für den Bauherrn bei Baubeginn das für die Finanzierung benötigte Grundbuch bereits vorliegt.